Mit der Corona-Aufnahme-Verordnung wird eine wichtige Aufgabe rechtlich geregelt, die in den bisherigen regelmäßigen Gesprächen des Ministeriums mit der PflegeGesellschaftin der gebotenen Eilbedürftigkeit nicht gelöst werden konnte. Es ist dringend erforderlich, dass die Kapazität der Einrichtungen zur Schaffung von Quarantäne und Isolationsmöglichkeiten schnellstmöglich erfasst wird.
Dadurch, dass die Einrichtungen nun durch die Verordnung aufgefordert sind, die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, wird deutlich werden, wo diese Kapazitäten möglicherweise nicht vorhanden und auch nichtkurzfristig zu schaffen sind. Die Verordnung setzt hieran und formuliert in einem zweiten Schritt das Erfordernis, sich auf kommunaler Ebene in Zusammenarbeit mit dem Land um Ersatzräume zu bemühen, die je nach Ergebnis der Quarantänemöglichkeiten notwendig werden könnten.
Diese wichtigen Schritte auf dem Verordnungswegzu bestimmen war notwendig geworden, weil die PflegeGesellschaftnicht in der Lage war, entgegen der getroffenen Verabredungen aus den Gesprächen,die notwendigen Daten zeitnah zu liefern.Über die Verordnungsinhalte als auch über ihre Erforderlichkeit bestand in den Gesprächen mit der PflegeGesellschaft–zuletzt am 15. April 2020 –Einigkeit. Umsounverständlicher sind Inhalt und Tonfall der heutigen Pressemitteilung.
Im Übrigen entbehren Meldungen mit Bezug auf diese Pressemitteilung, wonach ein weitgehendes Ausgehverbot erlassen sei, jedweder Grundlage und sind schlicht falsch.Das ist sehr bedauerlich.