Über den nachfolgenden Link können Sie die Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in weiteren Einrichtungen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vom 15. April 2020 einsehen: